Baden-Württemberg schreibt Parkplätze fürs Rad vor

Baden-Württemberg setzt Akzente: Fahrradförderung beginnt dort ab sofort vor der Haustür. Nach der neuen Bauordnung muss jeder Bauherr von Privathäusern künftig auch für vernünftige Fahrradstellplätze sorgen.

„In Baden-Württemberg ist in der neuen Bauordnung ab sofort festgelegt, dass pro Wohnung zwei wettergeschützte Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung stehen müssen, die eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen“, sagt Edgar Neumann, der Pressesprecher des Landesverkehrsministeriums in Stuttgart. Das sind zum Beispiel bei acht Wohnungen 16 Stellplätze. Sie sollen möglichst ebenerdig zugänglich oder durch Rampen oder Aufzüge leicht erreichbar sein. Es können sowohl die traditionellen Fahrradständer gebaut als auch Flächen oder Räume eingerichtet werden, um Fahrräder, Kinderwagen oder Gehhilfen abzustellen.

Diese Änderung ist zeitgemäß. Heute ist in Wohnhäusern oftmals überhaupt kein Platz für Fahrräder oder Kinderwagen vorgesehen. Die Fahrzeuge werden notgedrungen im Hausflur abgestellt und stehen dort im Weg.

Dennoch hat der Gesetzentwurf schon vor dem Beschluss für viel Aufregung gesorgt: Die Tageszeitung Die Welt berichtete leicht spöttisch über die überdachten Fahrradständer, und die FAZ fand sie teuer. Dass Käufer oder Mieter einer Wohnung allerdings gezwungen sind, einen Kfz-Stellplatz zu bauen und zu finanzieren, selbst wenn sie gar kein Auto haben, wird nicht erwähnt.

Der Schritt der grün-roten Landesregierung ist nur logisch und eine konsequente Folge der Absicht, den Radverkehr in der Stadt und auf dem Land zu fördern. Wer mehr Radfahrer in der Stadt haben will, muss auch geeignete Parkmöglichkeiten schaffen – privat wie öffentlich. Das empörte Luftholen in Presse und Politik zeigt nur wieder, dass Radfahren in Deutschland weiterhin einen extrem niedrigen Stellenwert hat.

Bis zu einem Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze können Bauherren in Baden-Württemberg künftig durch Fahrrad-Stellplätze ersetzen. Dabei müssen sie für einen Parkplatz vier Fahrrad-Stellplätze bauen. Im Idealfall ist das Fahrradförderung in Reinform.

Wie das aussehen kann, zeigt das Beispiel der Bike City in Wien. Dort kommen auf rund 100 Wohnungen 320 Fahrradstellplätze. In den einzelnen Etagen gibt es teils gläserne Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen, teils Fahrradstellplätze direkt vor der Haustür. Das geht problemlos, weil die Fahrstühle so groß sind, dass bequem drei Fahrräder und drei Personen hineinpassen. Der Wiener Verkehrsexperte Michael Szeiler erklärte in einem Gespräch, dass selbst die weniger fahrradbegeisterten Bewohner nach ihrem Einzug mehr Rad fuhren als vor ihrem Einzug in die Bike City.

Wenn es in Baden-Württemberg ähnlich funktioniert, kommen die Politiker ihrem Ziel damit einen Schritt näher, den Radverkehr zu steigern. Auf Dauer strebt die Stuttgarter Regierung laut Neumann einen landesweiten Anteil der Radfahrer am Verkehr von 20 Prozent an.

Baden-Württemberg will nicht das Autofahren abschaffen. Eher geht es darum, Radfahren bequemer zu machen und mehr Menschen zum Umsteigen zu bewegen, damit der Verkehr auf den Straßen wieder fließt. Davon profitieren vor allem die Autofahrer. Aber das wird meistens nicht wahrgenommen.

Hier die entscheidenden Paragrafen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg im Wortlaut:

§ 35 Wohnungen

(4) Für jede Wohnung sind zwei geeignete wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze herzustellen (notwendige Fahrrad-Stellplätze), es sei denn, diese sind nach Art, Größe oder Lage der Wohnung nicht oder nicht in dieser Anzahl erforderlich. (…)

§ 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen

(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz). Bei der Errichtung sonstiger baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind notwendige Kfz-Stellplätze in solcher Zahl herzustellen, dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs ausreichen. Statt notwendiger Kfz-Stellplätze ist die Herstellung notwendiger Garagen zulässig; nach Maßgabe des Absatzes 8 können Garagen auch verlangt werden. Bis zu einem Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze nach Satz 2 kann durch die Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen ersetzt werden. Dabei sind für einen Kfz-Stellplatz vier Fahrrad-Stellplätze herzustellen; eine Anrechnung der so geschaffenen Fahrrad-Stellplätze auf die Verpflichtung nach Absatz 2 erfolgt nicht.

(2) Bei der Errichtung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, sind notwendige Fahrrad-Stellplätze in solcher Zahl herzustellen, dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen ausreichen. Notwendige Fahrrad-Stellplätze müssen eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen und von der öffentlichen Verkehrsfläche ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich sein.

(3) Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze oder Garagen in solcher Zahl herzustellen, dass die infolge der Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufgenommen werden können. Eine Abweichung von dieser Verpflichtung ist zuzulassen bei der Teilung von Wohnungen sowie bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen und die Herstellung auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.