Arbeitsstätten sicher planen und gestalten

Die deutsche Arbeitsstättenverordnung setzt zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die EU-Richtlinie 89/654/EWG um. Sie enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. Bei der Planung von Arbeitsräumen ist es besonders wichtig, die ArbStättV zu beachten. Wir beschäftigen uns hier vor allem mit der Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Welche Kriterien muss der Lärmschutz erfüllen, wie viel Licht ist notwendig und was ist beim Raumklima zu beachten? Wenn Sie neue Arbeitsräume mit den mobilen Raumsystemen von WSM planen, erhalten Sie kompetente Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.

Lärmschutz

Lärm verursacht nachweislich Stress im Körper und strengt die Psyche an. Durch Lärm sinken Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Folge: Die Fehlerhäufigkeit steigt an und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nimmt ab. Die Arbeitsstättenverordnung legt daher fest, dass der Schalldruck bei der Arbeit so niedrig wie möglich sein sollte, um weder die Konzentration noch die notwendigen Gespräche zu stören. Je nach Tätigkeit sollte bei Büroarbeitsplätzen ein Schallpegel von 55 dB(A) bis 70 dB(A) nicht überschritten werden. In der Praxis ist der Wert von 55 dB(A) jedoch nur schwer einzuhalten und gilt für besonders anspruchsvolle Arbeiten, da ein Mensch normalerweise bereits beim Sprechen einen Schalldruckpegel von 63 dB(A) erzeugt. Eine gute Orientierung geben die Richtwerte dennoch, denn der Mensch passt seine Gesprächslautstärke den Umgebungsgeräuschen an: Je lauter der Lärm in der Umgebung, desto lauter spricht auch der Mensch.

Beleuchtung

Die Qualität der Beleuchtung am Arbeitsplatz wirkt sich auf die Leistung und das Wohlbefinden aus. Eine unzureichende Beleuchtung kann zu Überbeanspruchung der Augen führen und damit brennende Augen, Flimmern oder Kopfschmerzen auslösen. Büroräume sollten durch entsprechende Fenster ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Wo dies nicht möglich ist – zum Beispiel in Hallenbüros – muss ein ausreichendes Beleuchtungsniveau durch künstliches Licht erreicht werden. Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke beträgt 500 Lux. Diese Stärke gilt nicht für den gesamten Raum, sondern nur für den Bereich des Arbeitsplatzes. Im übrigen Bereich ist ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 300 Lux notwendig.

Raumklima

Mitarbeiter empfinden ein Raumklima als behaglich, wenn Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb bestimmter Toleranzwerte liegen und die Luft regelmäßig durch Frischluftzufuhr ausgetauscht wird. Idealerweise werden Büroräume über freie Fenster mit frischer Luft regelmäßig gelüftet. Wo das nicht möglich ist, müssen raumlufttechnische Anlagen zum Einsatz kommen, die regelmäßig gereinigt, gewartet und instand gesetzt werden, um gesundheitliche Gefährdungen auszuschließen. Bei Abweichungen können das Wohlbefinden, die Konzentration und die Leistungsfähigkeit gestört werden. Die Lufttemperatur in Büroräumen muss mindestens 20 °C betragen. Als Empfehlung gelten Lufttemperaturen bis 22 °C. Die Grenze von 26 °C sollte nicht überschritten werden. Wenn die Außenlufttemperatur über 26 °C beträgt und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verwendet werden, darf die Lufttemperatur im Arbeitsraum höher sein. Beim Überschreiten einer Lufttemperatur von 30 °C müssen zusätzliche, zweckmäßige Maßnahmen ergriffen werden. Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Übersichtsplan der einzuhaltenden Flächen am Arbeitsplatz

Sie planen neue Räume? Haben Sie die Arbeitsstättenverordnung dabei berücksichtigt? WSM unterstützt Sie bei diesem Aspekt bereits in der Planungsphase. Damit es später keine teuren Änderungen vornehmen müssen.

Weitere Informationen zu den EG-Richtlinien finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall