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Clever investieren: Mit der Super-AfA bis zu 30 % Steuervorteil sichern!

Weil smarte Investitionen den Unterschied machen

Jetzt steuerlich gefördert investieren

Ab dem 1. Juli 2025 gilt die neue Sonderabschreibung („Super-AfA“) – ein gezielter Investitionsanreiz der Bundesregierung. Unternehmen können damit bis zu 30 % der Anschaffungskosten im Jahr der Investition (abhängig vom Anschaffungszeitpunkt) steuerlich geltend machen. Das senkt die Steuerlast und stärkt die Liquidität – besonders für mittelständische Betriebe ein klarer Vorteil.

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Was wird gefördert?

Die Super-AfA gilt für:

 

  • Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
  • Neue, eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter
  • Bewegliche und abnutzbare Güter gemäß AfA-Tabelle
  • Abschreibungsmethoden: linear oder degressiv – je nach Wahl des Unternehmens

Beispiele für förderfähige Investitionen:

 

  • Mobile Raumsysteme
  • Carportsysteme (Aufgedübelt)
  • Überdachungssysteme (Aufgedübelt)
  • Fahrradparksysteme
  • Informationssysteme (Aufgedübelt)

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So profitieren Sie: Kombination aus Super-AfA und degressiver Abschreibung

Die Vorteile der Super-AfA lassen sich zusätzlich mit der degressiven Abschreibung kombinieren. Dadurch ergibt sich eine starke steuerliche Entlastung:

  • Bis zu 30 % Abschreibung im Anschaffungsjahr (abhängig vom Anschaffungszeitpunkt)

  • Auf den verbleibenden Restwert: degressive Abschreibung mit bis zu 30 % jährlich

Das Ergebnis: Maximale Steuerersparnis in den ersten Jahren und höhere Investitionsspielräume.

Was ist eine degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung ist eine Form der steuerlichen Abschreibung, bei der ein Wirtschaftsgut zu Beginn der Nutzungsdauer stärker abgeschrieben wird als in den Folgejahren. Es wird immer ein fester Prozentsatz auf den jeweils verbleibenden Restwert angewendet.

Vorteile:

  • Höhere Abschreibung in den ersten Jahren
  • Schnellere steuerliche Entlastung
  • Stärkung der Liquidität unmittelbar nach der Investition

Im Vergleich: Lineare vs. degressive Abschreibung

Annahmen:

  • Anschaffung in Höhe von 10.000 € zum Jahresbeginn
  • Linear: Gleichmäßige Verteilung → 2.000 € pro Jahr
  • Degressiv: 30 % auf den jeweils verbleibenden Buchwert
1 2.000 € 3.000 € 7.000 €
2 2.000 € 2.100 € 4.900 €
3 2.000 € 1.470 € 3.430 €

Auswirkungen auf Investitionsplanung und Unternehmen

Die Einführung der Super-AfA verändert die Rahmenbedingungen für betriebliche Investitionen grundlegend. Durch die Möglichkeit, bis zu 30 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr (abhängig vom Anschaffungszeitpunkt) steuerlich abzusetzen, gewinnen Unternehmen spürbare finanzielle Spielräume – insbesondere im Mittelstand.

Planungssicherheit und Liquiditätsvorteile

Mit der Sonderabschreibung können Investitionen gezielter und früher umgesetzt werden. Unternehmen profitieren von einer verbesserten Liquiditätslage, da steuerliche Belastungen reduziert werden. Das erleichtert nicht nur die interne Budgetplanung, sondern schafft auch Freiraum für parallele Projekte oder notwendige Modernisierungen.

Strategischer Investitionszeitpunkt

Der Förderzeitraum der Super-AfA eröffnet die Chance, Investitionsentscheidungen vorzuziehen und von steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren. Unternehmen, die jetzt planen und investieren, sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil – vor allem in Bereichen, in denen flexible Infrastruktur, Digitalisierung und Mobilität zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Mehrwert für zukunftsfähige Lösungen

Förderfähig sind unter anderem mobile Raumsysteme, modulare Fahrradparksysteme und temporäre Überdachungslösungen – Investitionen, die sowohl wirtschaftlich als auch strukturell zur Stärkung der Unternehmensausrichtung beitragen. Die Super-AfA schafft damit einen echten Mehrwert für nachhaltige, flexible und moderne Infrastruktur.

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