Die Nationale Klimaschutz Initiative

Die Bedeutung des Klimaschutzes hat für unsere Gesellschaft in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen kann besonders dann gelingen, wenn sie von der öffentlichen Hand gefördert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat sich zum Ziel gesetzt, den Klimaschutz auf nationaler sowie internationaler Ebene nachhaltig zu fördern. Aus diesem Grund initiierte das BMU im Jahr 2008 die Nationale Klimaschutz Initiative (NKI), welche neben der Internationalen Klimaschutz Initiative Teil der übergeordneten Klimaschutzinitiative des BMU ist. Die Initiative soll auf das Ziel einzahlen, die Bundesrepublik Deutschland bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

Aufgabe der NKI ist, Potenziale zur Treibhausgasreduzierung durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen zu fördern. Als wesentliche Teile sollen die Energieeffizienz gesteigert, klimafreundliche Mobilitätskonzepte umgesetzt und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Die Förderungen können dabei – je nach Förderprogramm – von Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Verbrauchern sowie der Wirtschaft in Anspruch genommen werden. Somit hat sie zur Aufgabe, die jeweiligen Förderprogramme so zu gestalten, dass das oberste Ziel, ein effizienter Klimaschutz, erreicht wird.

Insgesamt förderte die Initiative bis Ende 2020 über 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von 1,23 Milliarden Euro. Insgesamt wurden hierdurch 3,9 Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert. Mithilfe dieser Gelder konnten ca. 13,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden.

 

 

Die einzelnen Förderprogramme

Derzeit können Sie sich für Fördermittel aus sieben Förderprogrammen bewerben. Die genauen Programminhalte zu den jeweiligen Projekten können sie unter https://www.klimaschutz.de/förderung abrufen. Falls Sie sich auch für Informationen zu vergangenen Förderprogrammen interessieren, können Sie diese ebenso unter dem Link finden.

  • Die aktuellen Förderprogramme lauten wie folgt:
  • Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte (bis 15.10.2021*)
  • Kommunalrichtlinie (bis 31.12.2022*)
  • Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (bis 31.12.2022*)
  • Klimaschutz durch Radverkehr (bis 31.10.2023*)
  • Kälte-Klima-Richtlinie (bis 31.12.2023*)
  • E-Lastenfahrrad-Richtlinie (bis 29.04.2024*)
  • Mikro-Depot-Richtlinie (bis 30.06.2024*)

*die genannten Daten beziehen sich auf die jeweilige Programmlaufzeit

Klimaschutz durch Radverkehr im Detail

Durch den emissionsfreien Gebrauch von Fahrrädern kann der Klimaschutz effizient vorangetrieben werden. Dies hat auch das BMU erkannt und möchte daher den Radverkehr fördern. Als detailliertes Beispiel für ein Förderprogramm dient das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ aus der obigen Liste. Neben diesem Programm fördert zusätzlich die „E-Lastenfahrrad-Richtlinie“ die Nutzung des Rads.

Das Förderprogramm soll das Radfahren für den Alltags- und Freizeitgebrauch sowie auch das Rad als Liefer- und Transportmittel attraktiver gestalten. Insbesondere die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur ist für das Gelingen dieses Vorhabens wesentlich. Sichere und befahrbare Radwege, eine breite Verfügbarkeit von Stell- und Ladeplätzen sowie viele weitere innovative Lösungen zur Förderung des Radverkehrs werden benötigt. Genau an dieser Stelle kann das Förderprogramm ansetzen und Ihnen als Kommune, Unternehmen oder Bildungseinrichtung die Umsetzung ihrer Projektidee ermöglichen. Wichtig dabei ist zum einen, dass ihr Projekt eindeutig zur Minderung von Treibhausgasemissionen beiträgt. Zum anderen muss es sich um eine erstmalige Anwendung und eine pilothafte Umsetzung von integriert geplanten Maßnahmen handeln. Dies bedeutet, dass verschiedene Einzelmaßnahmen zu einem Maßnahmenbündel verschmelzen müssen und auch nur dann gefördert werden. Zusätzlich muss der Vorbildcharakter ihres Projekts erkennbar sein.

Wie könnten diese jeweiligen Maßnahmen beispielsweise aussehen? Durch den gezielten Einsatz von Fahrradparksystemen können Raumkapazitäten effizient genutzt werden. Das BMU nennt weiterhin den Ausbau von Fahrradachsen, Abstellanlagen oder Reparaturstationen als weitere Beispiele. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahmen nicht zulasten des Fußverkehrs oder Öffentlichen Personennahverkehrs gehen. Auch Aufenthalts- und Erholungsflächen sowie der Baumbestand dürfen nicht verkleinert bzw. reduziert werden.

Attraktive Förderkonditionen in 2021

Durch die Corona-Belastungen bieten sich zudem einmalige Konditionen bis zum 31. Dezember 2021. Der Zuschussanteil kann je nach Projekt auf bis zu 80 % ansteigen. Finanzschwache Kommunen können sogar bis zu 100 % an Fördervolumen erhalten.

Hier erhalten Sie Unterstützung

Wie Sie bereits merken, sind die Anforderungen der Förderung komplex. Die Auswahl und Inanspruchnahme eines geeigneten Förderprogramms für Sie als Verbraucher, Kommune, Unternehmen oder Bildungseinrichtung sowie die spätere konkrete Umsetzung Ihres Projektes ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Je nach Förderprogramm müssen Sie u.a. Projektskizzen einreichen und einen Förderantrag stellen. Glücklicherweise stehen Ihnen hierbei vielfältige Beratungsangebote der Förderungspartner zur Verfügung. Erste Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten erhalten Sie über das Service und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz. Nachdem Sie sich für ein Förderprogramm entschieden haben, finden Sie Hilfe zur Antragsberatung und -begleitung bei dem Projektträger Jülich (www.ptj.de). Wenn Sie im Speziellen Beratung zur Förderung von Kälte-Klimaanlagen oder E-Lastenfahrrädern benötigen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Ihr Ansprechpartner (www.bafa.de). Weiterhin werden regelmäßig Veranstaltungen rund um die Antragstellung angeboten. Diese sowie weiterführende Informationen zur Beratung erhalten Sie unter www.klimaschutz.de/beratung.