Welche Möglichkeiten zur Förderung gibt es?*
KfW Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“
-
Zinsgünstiger Förderkredit für PV Anlagen (inkl. Batteriespeicher möglich)
-
Anwendbar auch für PV Carports auf Unternehmensflächen
-
Beantragung i. d. R. über die Hausbank (Durchleitungsprinzip)
-
Art der Förderung: zinsverbilligtes Darlehen
Quelle: KfW, Programmseite 270.
EEG Vergütung / Marktprämie
-
Für eingespeisten Solarstrom gelten EEG Fördersätze, 20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme
-
Gilt für Anlagen bis 100 kW (Einspeisevergütung) bzw. bis 1 MW (anzulegende Werte/Marktprämie) – je nach Betriebsmodell (Teil vs. Volleinspeisung)
-
Art der Förderung: laufende Vergütung / Prämie gemäß EEG.
Quelle: Bundesnetzagentur (Übersicht & Vergütungssätze, Anzulegende Werte 2025).
Bundesförderung Ladeinfrastruktur (BMDV/BMWK)
-
Zuschüsse für Beschaffung/Errichtung von Ladeinfrastruktur, inkl. Netzanschluss; teils öffentlich zugängliche Ladepunkte, teils nicht öffentliche (betriebsinterne) – je nach Förderaufruf
-
Aufrufe erfolgen periodisch; Konditionen (z. B. Fördersatz, Obergrenzen, DC/AC) variieren je Ausschreibung
-
Hinweis: Einige Aufrufe (z. B. für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur) sind zeitlich befristet und ggf. bereits geschlossen – neue Runden folgen erfahrungsgemäß
-
Art der Förderung: Zuschuss (Investitionsförderung, häufig De minimis).
Quelle: BMDV‑Richtlinie Ladeinfrastruktur (öffentl. zugänglich), Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW), PTJ‑Seiten zu Förderaufrufen.
NRW – Landesförderung (progres.nrw) für Unternehmen
-
Zuschüsse für betriebsinterne Ladepunkte (AC/teilweise DC) inkl. Netzanschluss und Steuerung/Lastmanagement
-
Bis 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen oft 20 %
-
Details und Verfügbarkeit je Förderperiode – Richtlinien/Bagatellgrenzen beachten
-
Art der Förderung: Zuschuss
Quelle: Landesportale BRA.NRW (Module „nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“; „Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge“), Info‑Portal Elektromobilität.NRW.
Was spricht noch für den Schritt zur Mobilitätswende für Unternehmen*
NRW Solarpflicht für gewerbliche Parkplätze
-
In NRW gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit ≥ 35 Stellplätzen (Bauantrag ab 01.01.2022) – i. d. R. im Gewerbebereich.
-
Ein PV Carport erfüllt diese Pflicht und schafft zusätzlichen Nutzen (Wetter /Hitzeschutz, Corporate Nachhaltigkeit, Strom für Ladepunkte).
Quelle: IHK Düsseldorf zur PV‑Pflicht Parkplätze in NRW.
Wirtschaftlichkeit & Dekarbonisierung
-
Eigenverbrauch von PV Strom vermeidet Netzstromkosten
-
EEG Vergütung für Überschüsse
-
Elektrifizierung der Flotte (THG Bilanz, Reporting/CSRD) + Komfort für Mitarbeitende/Kunden durch vor Witterung geschützte Stellplätze.