Referenzbild Solarcarports WSM 2

Förder-Übersicht: Solar-Carports & Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Förderung nutzen – Mobilitätswende einläuten

Förderung von Solar-Carports & Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Diese Kurz-Dokumentation bündelt aktuelle Förder- und Rahmenbedingungen für die Anschaffung eines Solar-Carports sowie verbundene Ladeinfrastruktur in Deutschland – mit Schwerpunkt Nordrhein‑Westfalen (NRW).

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Welche Möglichkeiten zur Förderung gibt es?*

KfW Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“

 

  • Zinsgünstiger Förderkredit für PV Anlagen (inkl. Batteriespeicher möglich)
  • Anwendbar auch für PV Carports auf Unternehmensflächen
  • Beantragung i. d. R. über die Hausbank (Durchleitungsprinzip)
  • Art der Förderung: zinsverbilligtes Darlehen

Quelle: KfW, Programmseite 270.

 

EEG Vergütung / Marktprämie

 

  • Für eingespeisten Solarstrom gelten EEG Fördersätze, 20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme
  • Gilt für Anlagen bis 100 kW (Einspeisevergütung) bzw. bis 1 MW (anzulegende Werte/Marktprämie) – je nach Betriebsmodell (Teil vs. Volleinspeisung)
  • Art der Förderung: laufende Vergütung / Prämie gemäß EEG.

Quelle: Bundesnetzagentur (Übersicht & Vergütungssätze, Anzulegende Werte 2025).

 

Bundesförderung Ladeinfrastruktur (BMDV/BMWK)

 

  • Zuschüsse für Beschaffung/Errichtung von Ladeinfrastruktur, inkl. Netzanschluss; teils öffentlich zugängliche Ladepunkte, teils nicht öffentliche (betriebsinterne) – je nach Förderaufruf
  • Aufrufe erfolgen periodisch; Konditionen (z. B. Fördersatz, Obergrenzen, DC/AC) variieren je Ausschreibung
  • Hinweis: Einige Aufrufe (z. B. für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur) sind zeitlich befristet und ggf. bereits geschlossen – neue Runden folgen erfahrungsgemäß
  • Art der Förderung: Zuschuss (Investitionsförderung, häufig De minimis).

Quelle: BMDV‑Richtlinie Ladeinfrastruktur (öffentl. zugänglich), Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW), PTJ‑Seiten zu Förderaufrufen.

 

NRW – Landesförderung (progres.nrw) für Unternehmen

 

  • Zuschüsse für betriebsinterne Ladepunkte (AC/teilweise DC) inkl. Netzanschluss und Steuerung/Lastmanagement
  • Bis 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen oft 20 %
  • Details und Verfügbarkeit je Förderperiode – Richtlinien/Bagatellgrenzen beachten
  • Art der Förderung: Zuschuss

Quelle: Landesportale BRA.NRW (Module „nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur“; „Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge“), Info‑Portal Elektromobilität.NRW.

 

Was spricht noch für den Schritt zur Mobilitätswende für Unternehmen*

NRW Solarpflicht für gewerbliche Parkplätze

 

  • In NRW gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit ≥ 35 Stellplätzen (Bauantrag ab 01.01.2022) – i. d. R. im Gewerbebereich.
  • Ein PV Carport erfüllt diese Pflicht und schafft zusätzlichen Nutzen (Wetter /Hitzeschutz, Corporate Nachhaltigkeit, Strom für Ladepunkte).

Quelle: IHK Düsseldorf zur PV‑Pflicht Parkplätze in NRW.

 

Wirtschaftlichkeit & Dekarbonisierung

 

  • Eigenverbrauch von PV Strom vermeidet Netzstromkosten
  • EEG Vergütung für Überschüsse
  • Elektrifizierung der Flotte (THG Bilanz, Reporting/CSRD) + Komfort für Mitarbeitende/Kunden durch vor Witterung geschützte Stellplätze.

*Alle Angaben zu genannten Richtlinien und Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr und dienen ausschließlich der Orientierung; maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien/Veröffentlichungen der Fördergeber.

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