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Investitionsförderung für ÖPNV und SPNV des Zweckverbands go.Rheinland

Förderung nutzen – Infrastruktur wirksam entwickeln

Chancen für Ihre Kommune

Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW

Der Zweckverband go.Rheinland bündelt die pauschalierte Investitionsförderung des Landes NRW für den öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr gemäß § 12 ÖPNVG NRW¹.

Diese Förderung unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen dabei, ihre ÖPNV-Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren und auszubauen¹.

Das mehrjährige Investitionsförderprogramm wird laufend fortgeschrieben und umfasst seit seiner Einführung zahlreiche Infrastrukturprojekte wie Haltestellenmodernisierungen, Mobilitätsstationen oder Bike-and-Ride-Anlagen an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs¹.

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Wer kann Fördermittel erhalten?

Zuwendungen können weitergeleitet werden an:

 

  • Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände¹
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen¹
  • Eisenbahnunternehmen¹

go.Rheinland prüft und priorisiert eingereichte Vorhaben, bevor sie in ein mittelfristiges Investitionsprogramm aufgenommen werden¹.

 

Fördergegenstände nach § 12 ÖPNVG NRW

Gefördert werden insbesondere:

 

  • Haltestellen und zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB) – Neubau, Modernisierung, barrierefreier Umbau von Fahrgastunterständen und Fahrerkabinen²
  • Mobilitätsstationen – multimodale Knotenpunkte mit Kombination aus Bus/Schiene, Fahrrad, Sharingangeboten²
  • Bike+Ride (B+R) – inklusive Abstellanlagen und Überdachungen²
  • Ortsfeste Informations- und Kommunikationssysteme – Anzeiger, digitale Fahrgastinformationen²
  • Maßnahmen zur Funktionsverbesserung – Barrierefreiheit, Sicherheit, Aufenthaltsqualität²

Diese Fördertatbestände setzen unmittelbar an den aktuellen Anforderungen der kommunalen Verkehrswende an und unterstützen Kommunen bei der Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte.

 

Förderkonditionen

  • Förderquote: Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten¹
  • Planungs- und Vorbereitungskosten: Pauschal förderfähig gemäß Förderrichtlinie¹
  • Planungssicherheit: Jährlich fortgeschriebenes mehrjähriges Programm ermöglicht verlässliche Realisierungsplanung¹

Quelle: BMDV‑Richtlinie Ladeinfrastruktur (öffentl. zugänglich), Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW), PTJ‑Seiten zu Förderaufrufen.

 

Förderfähige Infrastruktur-Module für Ihre Kommune

  1. Wartehallen und Fahrgastunterstände
    Moderne, barrierefreie und autarke Wartehallen verbessern Komfort, Sicherheit und Aufenthaltsqualität an Haltestellen³.Sie bieten Wetterschutz, Beleuchtung, Informationsflächen und ein einheitliches Design – ein typischer Fördergegenstand gemäß § 12 ÖPNVG NRW².
  2. Mobilitätsstationen
    Modulare Mobilitätsstationen verbinden verschiedene Verkehrsmittel, schaffen Orientierung und stärken den Umweltverbund⁴.Als klar förderfähige Maßnahme gelten Elemente wie Fahrradabstellanlagen, Überdachungen, digitale Anzeigen oder Mobilitätsstelen².
  3. Fahrradüberdachungen & Bike+Ride-Lösungen
    Überdachte Fahrradabstellanlagen sind ein wesentlicher Baustein zur Förderung des Radverkehrs und seiner Verknüpfung mit dem ÖPNV⁵.Solche Anlagen gelten als förderfähige Infrastruktur gemäß § 12 ÖPNVG NRW².

Ihre Vorteile:

  • Stärkung des Umweltverbundes
  • Höhere Attraktivität des ÖPNV
  • Barrierefreie und nachhaltige Mobilität
  • Modulare, langlebige und wartungsarme Infrastruktur

Empfehlung für Ihre Kommune

  • Bedarfe identifizieren: Welche Haltestellen oder Mobilitätsstandorte benötigen Modernisierung? Stimmen Sie sich mit unseren Fachberatern zu den Möglichkeiten ab.
  • Frühzeitige Abstimmung: Förderfähigkeit und Fristen mit go.Rheinland abstimmen. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess.
  • Planung & Umsetzung: Mit einem erfahrenen Fachpartner wie WSM förderfähige Lösungen entwickeln – von der Haltestelle bis zur Mobilstation.
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*Alle Angaben zu genannten Richtlinien und Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr und dienen ausschließlich der Orientierung; maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien/Veröffentlichungen der Fördergeber.

 

Quellenverzeichnis

 

¹ Zweckverband go.Rheinland – Investitionsförderprogramm nach § 12 ÖPNVG NRW, Fördergegenstände, Empfänger, Konditionen.

https://wir.gorheinland.com/angebot/foerderprogramme/investitionsfoerderprogramm-des-zweckverbandes-gorheinland/

² § 12 ÖPNVG NRW – Pauschalierte Investitionsförderung, Fördertatbestände.

https://lexmea.de/de/gesetz/oepnvg-nrw/12

³ WSM – Wartehallen und Personenunterstände.

https://www.wsm.eu/de/produkte/wartehalle/

⁴ WSM – Mobilitätsstationen.

https://www.wsm.eu/de/produkte/mobilitaetsstation/

⁵ WSM – Fahrradüberdachungen.

https://www.wsm.eu/de/produkte/fahrradueberdachung/

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