NRW-Förderung für Fahrradabstellanlagen nutzen
Förderung nutzen – Radinfrastruktur gezielt ausbauen
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Wer kann Fördermittel erhalten?
Die Förderung richtet sich an kommunale Maßnahmen in Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist unter anderem, dass mit Abschluss der Planung Baureife gegeben ist und ein unverzüglicher Baubeginn erwartet werden kann. Die Detailprüfung und Bewilligung erfolgen durch die zuständigen Bezirksregierungen.
Förderhöhe und Programmrahmen
Für 2026 stehen im Förderprogramm Nahmobilität rund 98,2 Millionen Euro für Kommunen zur Verfügung. Die Mittel unterstützen vor allem den Neu- und Ausbau von Radwegen, den Bau von Fahrradabstellanlagen und Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit an Knotenpunkten.
Wichtig:
Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben, Standort, Planungsstand und den geltenden Fördervoraussetzungen ab. Maßgeblich sind die offiziellen Richtlinien und die Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung.
Unsere Empfehlung: Radverkehrsinfrastruktur frühzeitig mit WSM planen
Wer Fördermittel für kommunale Radinfrastruktur nutzen möchte, sollte den konkreten Bedarf frühzeitig ermitteln: Wie viele Stellplätze werden benötigt? Soll die Anlage offen, überdacht oder gesichert sein? Wird zusätzliche Ladeinfrastruktur für E-Bikes benötigt? Und welche Anforderungen ergeben sich aus Standort, Nutzung und Gestaltung?
WSM unterstützt Kommunen bei der Auswahl passender Systeme und liefert die notwendigen Produktinformationen für die weitere Projektplanung.
Alle Angaben zu genannten Richtlinien und Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr und dienen ausschließlich der Orientierung. Maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien, Veröffentlichungen und Entscheidungen der Fördergeber.