Nichtraucherschutz: Gesetze in Deutschland
Rauchen ist gesundheitsgefährdend und macht süchtig. Dieser Tatsache widerspricht heute niemand mehr. Deshalb gibt es auch unzählige Maßnahmen wie Aufklärungsarbeiten und Aktionen, wie Raucher wieder von ihrer Sucht befreit werden können. Seit 2007 regelt das ein Gesetz, wie Nichtraucher von den Gefahren des passiven Rauchens durch Rauchverbote geschützt werden können. Auf Bundesebene wurden demnach alle öffentlichen Verkehrsmittel rauchfrei. Aber auch in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Klinken, Behörden, Schulen oder Universitäten kommt der Nichtraucherschutz zum Tragen.
Die Entwicklung des Rauchverbots
Die Meinung über ein Rauchverbot an bestimmten Orten in Deutschland gehen weit auseinander. Das Ziel des bestehenden Rauchverbots hängt von der Örtlichkeit ab. In Discotheken, Bars und ähnliches ist das Ziel des Rauchverbots der Schutz aller anwesenden Personen, da diese durch das Passivrauchen ebenfalls gefährdet sind. In trockenen Gebieten, sowie in der Nähe von Wäldern herrscht dagegen Rauchverbot, um einen Waldbrand zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist das Vermeiden der Verschmutzung von Örtlichkeiten oder Gegenständen. Die genannten Ziele sind zwar die Ziele die mehrheitlich verfolgt werden, es gibt jedoch auch noch einige andere Gründe ein Rauchverbot auszusprechen. Angefangen hatten die Diskussionen um ein Rauchverbot im Juli 2007, als die Bundesregierung ein neues Nichtraucherschutzgesetz bekannt gab. Die Tabakindustrie setzte dabei durch, dass alle Bundesländer für sich selbst entscheiden könnten, wie weit das Gesetz fassen solle.
Die Bundesländer hatten daraufhin die Pflicht, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. 2017 herrscht nun in allen Bundesländern ein Rauchverbot, welches in seinem Umfang jedoch variiert. Am konsequentesten fiel das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland aus. In diesen Bundesländern herrscht ein striktes Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten. In Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg ist das Rauchverbot dagegen nicht so streng ausgelegt. Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot nur in Gaststätten, deren Fläche größer als 75 Quadratmeter betragen. Jedoch müssen Gaststätten mit einer Fläche unter 75 Quadratmeter, die nicht freiwillig ein Rauchverbot aussprechen, das Mindestalter für den Zutritt auf 18 Jahre hochstufen und dürfen außerdem kein Essen an die Gäste ausgeben.
Ob das Rauchverbot von den Besuchern als positiv angesehen wird hängt sicherlich davon ab, ob diese Besuche selbst Raucher sind oder nicht. Aber auch unter den Raucher kam es nicht einheitlich zu Ablehnung. Da die meisten Raucher den Wunsch haben mit dem Rauchen aufzuhören oder den Konsum zumindest einzuschränken, kommt ihnen ein Rauchverbot sogar ganz recht. Die Mehrheit sieht ein Rauchverbot in Bars und Gaststätten als Motivation aufzuhören. Für Personen, die gar keine Raucher in der Familie haben, ist der Geruch von Rauch außerdem sehr unangenehm. Gerade für diese nicht-rauchenden Personen ist dieses Gesetz eine Erleichterung. Sie müssen somit zumindest kein Qualm mehr beim Essen in einer Gastronomie ertragen.
Der Nichtraucherschutz regelt in Deutschland nicht nur Rauchverbote, er leistet auch Aufklärungsarbeit um vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen und bietet Rauchern die Möglichkeit, sich über eine Rauchentwöhnung zu informieren. Diese Aufklärungsarbeit fließt zusammen mit weiteren Faktoren in den Rückgang der Anzahl der Raucher in Deutschland. Im September 2007 wurde der Nichtraucherschutz um das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erweitert. Das Gesetz regelt das Rauchverbot in folgenden Bereichen:
- Behörden
- Justizvollzugsanstalten
- Krankenhäuser
- Kindergärten
- Schulen
- Gaststätten
- Diskotheken
- Öffentliche Verkehrsmittel
Da es in Deutschland keine einheitliche Reglung für das Rauchverbot gibt, können sich die Regelungen der einzelnen Bundeslänger unterscheiden.
Zwei Ebenen des Nichtraucherschutz
Bundesrecht
Das Landesnichtraucherschutzgesetz dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Es regelt die Rauchverbote in folgenden öffentlichen Bereichen:
- Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
- Justizvollzugsanstalten
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen
- Sporthallen, Hallenbäder usw.
- Kultureinrichtungen, Diskotheken, Gaststätten
Landesrecht
Mit in Kraft treten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) §1, gilt seit dem 1. September 2007, ein Rauchverbot an folgenden Orten:
- in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes
- in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs
- in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen
Ausgenommen sind gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume. In ihnen ist das Rauchen gestattet, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. (§ 1 Abs. 3 BNichtrSchG)
Ausnahmen
Ausnahmen vom gesetzlichen Rauchverbot in den verschiedenen Bundesländern im Überblick
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot bei besonderen Veranstaltungen zulassen und Sie kann zudem das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Raucherzonen dürfen für Lehrer und volljährige Schüler im Außenbereich des Schulgebäudes eingerichtet werden.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten, wenn keine Außenflächen zur Verfügung stehen.
Schulen
Es gilt die Regelung des Schulgesetzes.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfe keine Speisen zubereitet werden. Zudem besteht Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfe keine Speisen zum alsbaldigen Verzehr angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Ausnahmen nur bei Traditionsveranstaltungen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Sie benötigen eine wirksame bauliche Abtrennung und sind kleiner als die übrige Gastfläche. Zudem gelten hohe raumlufttechnische Anforderungen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfen keine Speisen zubereitet werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen..
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Im Raum darf sich keine Tanzfläche befinden.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Grundfläche und Anzahl der Sitzplätze in Raucherräumen dürfen nicht größer als in den rauchfreien Räumen sein. Bei geschlossenen Gesellschaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft darf im gesamten Lokal geraucht werden.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Es dürfen nur einfach zubereitete Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Rauchen ist nur in inhabergeführten Gaststätten gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Die Abgabe von zubereiteten Speisen darf lediglich als untergeordnete Nebenleistung erbracht werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine Speisen zubereitet werden