Nichtraucherschutz: Gesetze in Deutschland
Rauchen ist gesundheitsgefährdend und macht süchtig. Dieser Tatsache widerspricht heute niemand mehr. Deshalb gibt es auch unzählige Maßnahmen wie Aufklärungsarbeiten und Aktionen, wie Raucher wieder von ihrer Sucht befreit werden können. Seit 2007 regelt das ein Gesetz, wie Nichtraucher von den Gefahren des passiven Rauchens durch Rauchverbote geschützt werden können. Auf Bundesebene wurden demnach alle öffentlichen Verkehrsmittel rauchfrei. Aber auch in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Klinken, Behörden, Schulen oder Universitäten kommt der Nichtraucherschutz zum Tragen.
Die Entwicklung des Rauchverbots
Zwei Ebenen des Nichtraucherschutz
Bundesrecht
Landesrecht
Ausnahmen
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot bei besonderen Veranstaltungen zulassen und Sie kann zudem das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Raucherzonen dürfen für Lehrer und volljährige Schüler im Außenbereich des Schulgebäudes eingerichtet werden.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten, wenn keine Außenflächen zur Verfügung stehen.
Schulen
Es gilt die Regelung des Schulgesetzes.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfe keine Speisen zubereitet werden. Zudem besteht Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfe keine Speisen zum alsbaldigen Verzehr angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Ausnahmen nur bei Traditionsveranstaltungen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Sie benötigen eine wirksame bauliche Abtrennung und sind kleiner als die übrige Gastfläche. Zudem gelten hohe raumlufttechnische Anforderungen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Vor Ort dürfen keine Speisen zubereitet werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen..
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Im Raum darf sich keine Tanzfläche befinden.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Grundfläche und Anzahl der Sitzplätze in Raucherräumen dürfen nicht größer als in den rauchfreien Räumen sein. Bei geschlossenen Gesellschaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft darf im gesamten Lokal geraucht werden.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Es dürfen nur einfach zubereitete Speisen angeboten werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Mehrraumgaststätte
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Die Leitung kann Ausnahmen vom Rauchverbot in abgeschlossenen Nebenräumen gestatten.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Rauchen ist nur in inhabergeführten Gaststätten gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren. Die Abgabe von zubereiteten Speisen darf lediglich als untergeordnete Nebenleistung erbracht werden.
Kurzinformationen:
Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Schulen
Absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen.
Diskotheken
Es gelten die Bestimmungen für Mehrraumgaststätten.
Mehrraumgaststätte
Rauchen ist in abgetrennten Nebenräumen gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren.
Einraumgaststätte bis 75 m²
Es gelten die Bestimmungen der Mehrraumgaststätte. Es dürfen keine Speisen zubereitet werden