Sonderprogramm „Stadt und Land“

Das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplanes 2050 ist von der Bundesregierung um ein weiteres aktuelles Einzelprogramm ergänzt worden – das Sonderprogramm Stadt und Land für eine flächendeckende Fahrradinfrastruktur.

Die Verantwortung zur Realisierung liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI. Der zuständige Bundesminister hat die bisher bewilligten und eingeplanten Haushaltsmittel für diesen Zweck um einen weiteren Betrag von 1,46 Mrd. Euro aufgestockt. Der steht im Rahmen der föderalen Finanzierung den Bundesländern zur Weitergabe an Städte und Gemeinden bis einschließlich 2023 zur Verfügung, und zwar zweckgebunden für den Radverkehr.

Einige Eckpunkte

  • Mit dem Sonderprogramm sollen Radfahrende deutschlandweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden
  • Ziel ist der langfristige Aufbau einer weitestgehend lückenlosen Radinfrastruktur mit Stadt-Umland-Verbindungen
  • Begrüßenswert und förderungswürdig ist ein grenzüberschreitender Radverkehr zwischen mehreren Kommunen
  • Besonders im ländlichen Raum soll sichtbar mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden
  • Der Radverkehr muss deutlich besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt, und darüber hinaus soll der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden

Was ist das Förderungsziel

Mit diesem Sonderprogramm werden – erstmals – auch eigene Investitionen in den Bundesländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Die Attraktivität des Radverkehrs als Ganzes soll durch die Verbesserung von Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverkehr sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum nachhaltig gesteigert werden.

Beispiele dafür sind sichere und moderne Zweirad-Abstellanlagen, ein Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur speziell für Lastenräder oder die Herstellung von flächendeckenden, möglichst getrennten sowie sicheren Radverkehrsnetzen. Im Endeffekt sollen langfristig mehr und mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad umsteigen. Das betrifft auch Zweiräder wie E-Bike und Pedelec.

Wie wird gefördert

  • Die anteilige Bundesbeteiligung an den förderfähigen Maßnahmen ist zeitlich gestaffelt. Bis Ende Dezember 2021 beträgt der generelle Regelfördersatz bis zu 80 Prozent, ab Januar 2022 bis zu 75 Prozent der förderbaren Ausgaben. Für die als strukturschwach anerkannten Gebiete und Regionen erhöht sich der Regelfördersatz auf den Höchstsatz von bis zu 90 Prozent.
  • Diese Bundesmittel werden durch eine zusätzliche, das heißt ergänzende Landesförderung aufgestockt. Die kann von Bundesland zu Bundesland variieren mit dem Ergebnis, dass die Regelsatzförderung bis zu 90 Prozent und die Höchstsatzförderung bis zu 95 Prozent betragen kann.
  • Die dann noch verbleibende Eigenfinanzierung durch den Zuwendungsempfänger bleibt für Stadt und Gemeinde im wirklich überschaubaren Rahmen.

Das Sonderprogramm ist eine Förderung des wirtschaftlichen Wachstums gemäß Artikel 104b Absatz 1 Nr. 3 Grundgesetz.

Was wird gefördert

Die Vielfalt an Fördermöglichkeiten in Stadt und Land lässt sich nicht abschließend definieren. Sie ergibt sich vielmehr aus den Einzelmaßnahmen sowie Projekten, die von Städten und Gemeinden bei ihrer Landesregierung beantragt werden.

Einige Beispiele

  • Straßenbegleitende, und zwar vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennte Radverkehrsanlagen
  • Eigenständige, anders gesagt individuelle Radwege
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
  • Radwegemöglichkeiten wie Brücken und Unterführungen zur höhenfreien Querung anderer Verkehrswege
  • Knotenpunkte zur Reduzierung der punktuell komplexen Verkehrsinfrastruktur
  • Verkehrstechnische Trennung von Verkehrsströmen
  • Beseitigung von Sichthindernissen im Radverkehr
  • Bau von vorgezogenen Haltelinien oder von Schutzinseln
  • Einrichtungen für den ruhenden Verkehr von der Abstellanlage outdoor bis zum Fahrradparkhaus

Ebenfalls förderungs- und zuwendungsfähig sind

  • Aufwendungen für benötigten Grunderwerb
  • Erforderliche Elemente inklusive Beleuchtungsanlagen rund um die Verkehrssicherheit
  • Weg- und ortsweisende Beschilderungen
  • Planungsleistungen pauschal mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Bauausgaben im Rahmen eines Erstantrages
  • Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses inner- und außerörtlich
  • Koordinierung aufeinander folgender Ampel- und Lichtsignalanlagen
  • Koordinierung getrennter Ampelphasen zu Grünphasen für die verschiedenen Verkehrsströme
  • Verbesserung von Sicherheit und Verkehrsfluss des Radverkehrs ganz allgemein

Nicht förderungsfähig sind jegliche Radschnellwege. Das sind Verbindungen im Radverkehrsnetz innerhalb der Gemeinde oder in einer Stadt-Umland-Region, die wichtige Zielbereiche mit hohen Quell- respektive Zielverkehren über größere Entfernungen hinweg verknüpfen. Darüber hinaus ermöglichen sie durchgängig ein sicheres Befahren bei hoher Geschwindigkeit.

Wer fördert – wer wird gefördert

Städte und Gemeinden richten die Förderanträge an ihr Bundesland. Für einen schnellen sowie möglichst unbürokratischen Mittelfluss haben Bund und Länder folgendes vereinbart:

Das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger für das BMVI als Geldgeber kann binnen Monatsfrist eventuelle Einwände gegen eingereichte Projekte erheben. Geschieht das nicht, gilt der einzelne Projektantrag automatisch als genehmigt. Den Bundesländern obliegt es, auf eine angemessene Mittelverteilung zwischen urbanen und ländlichen Regionen besonders zu achten. Das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist ein mitentscheidendes Kriterium.

Evaluierungsgrundlagen für den Bund sind die Bereitstellung von Länderdaten zum Unfallgeschehen, die Verkehrsentwicklung ganz allgemein sowie der CO²-Ausstoß.

Die Verwaltungsvereinbarung unter der Bezeichnung Sonderprogramm Stadt und Land zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist mit Gegenzeichnung aller Länder zum 22.12.2020 in Kraft getreten.

Fazit – Sonderprogramm ein weiteres Angebot zur bundesdeutschen Radverkehrsförderung

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass die Radinfrastruktur durch eine stetig zunehmende Anzahl an E-Bikes immer wichtiger wird. Kurze und mittlere Pendelstrecken können problemlos per E-Bike zurückgelegt werden. Damit entwickelt sich das Rad zu einem ergänzenden Träger individueller Mobilität.

Die zukunftsfähige Mobilitätspolitik sollte oder zwingender formuliert, muss darauf abzielen, mit der guten Vernetzung attraktiver ÖPNV-Angebote und Radinfrastrukturprojekte eine attraktive Alternative zum eigenen Auto zu schaffen.