Platzbedarf unter einer Überdachung berechnen
Gerade in den kalten und nassen Jahreszeiten stellt sich die Frage, ob bereits vorhandene Unterstellmöglichkeiten für Fahrgäste, Kunden und Mitarbeiter ausreichen oder ob in neue Haltestellen oder Unterstände investiert werden sollte. Um den Bedarf berechnen zu können, schlagen wir eine Berechnungsgrundlage vor.
Der Platzbedarf war schon immer eine Frage des persönlichen Freiraums. Es ist schließlich unangenehm, sich auf engstem Raum zusammen quetschen zu müssen. Durch die Covid-Epidemie hat sich außerdem gezeigt, dass auch der Infektionsschutz durch die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen einander begegnenden Personen eine wichtige Rolle spielt.
Wie also findet man heraus, ob genügend wettergeschützter Platz für alle zur Verfügung steht? Wie viele Personen passen komfortabel unter eine Wartehalle oder eine Überdachung? Zur Berechnung kann eine DIN-Norm für den ÖPNV herangezogen werden. Der Vorteil: So lassen sich Barrierefreiheit und Abstandsgebot gleichermaßen realisieren.
Barrierefreiheit als Maßstab
Behinderungen sind vielfältig und sehr viel weiter verbreitet, als viele Menschen denken: Fast jeder dritte Bürger kann laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zumindest zeitweise zur Personengruppe mobilitätseingeschränkter und behinderter Menschen gezählt werden. Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur dauerhaft sensorisch, geistig oder motorisch eingeschränkte Personen: Auch alte Menschen, Eltern mit Kleinkindern oder Personen, die mit Gepäck, Kinderwagen oder mit einem Gipsbein aus dem Skiurlaub zurückkehren, können in ihrer Mobilität eingeschränkt sein.
Für den Flächen- und Raumbedarf für mobilitätseingeschränkter Menschen an Haltestellen des ÖPNV legt die DIN 18040-3 Folgendes fest: Rollstuhlfahrer sollten mindestens 1,8 m Platz zur Begegnung mit anderen Wartenden und mindestens 1,5 m für einen Richtungswechsel zur Verfügung stehen. Der verlangte mögliche Bewegungsradius von 1,8 m liegt etwas über dem Sicherheitsabstand, der zur Vermeidung von Ansteckungen wie Grippe oder COVID-19 empfohlen wird und stellt damit den Mindest-Flächenbedarf von Personen dar, die sich in belüfteten Gebäuden wie Haltestellen und Raucherunterständen aufhalten. So werden Barrierefreiheit und geforderter Mindestabstand für den Infektionsschutz gleichermaßen gewährleistet.
Wie viele Personen passen hinein?
Ein Mindestabstand von 1,8 m ergibt sich dann, wenn man sich um beide Personen jeweils einen Kreis mit Durchmesser 0,9 m denkt, die sich berühren aber nicht schneiden. Daraus würde sich eine Mindestfläche von 2,5 m2 ergeben, die pro Person vorhanden sein muss. Diese nötige Fläche reduziert sich aber beispielsweise, wenn eine Person in der Ecke der Überdachung steht. Sie braucht dann lediglich ein Viertel dieser Fläche, also 0,6 m2. Steht sie hingegen mittig an der Rückwand halbiert sich die benötigte Fläche auf 1,25 m2.
Unser Vorschlag ist, den Mittelwert aus diesen Flächenbedarfen zu bilden, der sich auf 1,45 m2 beläuft. Aufgerundet empfehlen wir also, mit 1,5 m2 überdachter Grundfläche pro Person zu rechnen. Mit diesem Wert kann sichergestellt werden, dass sowohl dem Infektionsschutz als auch der DIN 18040-3 Rechnung getragen wird und die Personen, die den Unterstand nutzen, sich wohlfühlen.