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Fahrradstellplätze und -Abstellanlagen in den Landesbauordnungen der Bundesländer

Wie viele PKW-Stellplätze zu errichten sind, das findet sich in den Landesbauordnungen schon lange. Mit neuen Regelungen zu Stellplätzen und Abstellanlagen für Fahrräder antworten die Landesbauordnungen nun auch auf die zunehmende Bedeutung der umweltfreundlichen Fahrradmobilität in Deutschland. Die dort getroffenen Bestimmungen können Kommunen durch eigene Stellplatzsatzungen an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse anpassen.

Veränderung braucht Ordnung

Bauordnungen und Landesbauordnungen sind ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Sie bestimmen die rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben - vom Grundstück bis zu Details der Bebauung. Seit der Aufstellung der ersten städtischen Bauordnungen im späten Mittelalter berücksichtigt das Satzungsrecht der Gebietskörperschaften die Ansprüche der vielfältigen Interessen der Bewohner und Nutzer des öffentlichen Raumes und reflektiert mit seinem Wandel die jeweiligen Themen der Zeit: Stand zunächst die Abwehr von Gefahren und die allgemeine öffentliche Ordnung im Mittelpunkt der Verordnungen, gehören längst auch die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit und Mobilität und auch Umweltschutzbelange dazu.

Für eine weitgehende bundesweite Vereinheitlichung der Vorschriften sorgt die Musterbauordnung (MBO). Sie wird von der Bauministerkonferenz, in der alle Bundesländer vertreten sind, ständig aktualisiert. Die Länderbauordnungen enthalten deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften, die sich nur in Details unterscheiden. Bauherren finden dort dennoch wichtige Normen, an denen sich ihre Bauvorhaben orientieren müssen.

Kommunale Entwicklung und Stellplatzbedarf

Die jüngere Entwicklung der Landesbauordnungen sieht eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der baurechtlichen Ordnung des öffentlichen Raumes vor. So erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eigene Vorgaben festzusetzen. Sie können selbst bestimmen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder geschaffen werden sollen.

Mit einer eigenen Stellplatzsatzung kann jede Stadt und Gemeinde Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche und die verkehrliche Entwicklung nehmen. Der Vorteil: Kommunale Stellplatzsatzungen können sich differenziert und bedarfsgerecht auf örtliche Gegebenheiten und Entwicklungsstrategien ausrichten und so zur kommunalen Verkehrsentwicklung und zum Mobilitätsmanagement genutzt werden.

Musterstellplatzsatzungen, wie die 2016 vom Nordrhein-Westfälischen Landtag beschlossene, sollen Städten und Gemeinden die Erstellung erleichtern und die Anwendung landesweit harmonisieren.

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Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Baden-Württemberg, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

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Landesbauordnung Bayern

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Landesbauordnung Berlin

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Landesbauordnung Brandenburg

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Landesbauordnung Bremen

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Landesbauordnung Hamburg

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Landesbauordnung Hessen

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Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

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Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

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Landesbauordnung Saarland

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Landesbauordnung Sachsen

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Landesbauordnung Sachsen-Anhalt

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Landesbauordnung Schleswig-Holstein

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Landesbauordnung Thüringen

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LBO als Broschüre inkl. Musterstellplatzsatzung NRW

In unserer Broschüre finden Sie die Musterstellplatzsatzung NRW als Rahmenempfehlungen für den Stellplatzbedarf.

Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung

Den Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW finden Sie auf der Internetseite des „Zukunftsnetz Mobilität NRW"