landeswappen-brandenburg

Landesbauordnung Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 49

Auszug aus der Stellplatzordnung

§ 49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder

(1) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen oder mittels Fahrrädern zu erwarten ist, müssen die durch die Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 87 festgesetzten notwendigen Stellplätze oder notwendige Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden.

(2) Die notwendigen Stellplätze sowie die notwendigen Abstellplätze für Fahrräder sind auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird.

Zusammenfassung: Entscheidung liegt bei den Gemeinden.

Ausnahmen

Kriterien: verkehrliche, wirtschaftspolitische oder städtebauliche Gründe oder falls Stellplätze für die allgemeine Benutzung in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Ergänzungen

(4) Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung von notwendigen Stellplätzen oder von notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder zu verwenden für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder die Herstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs, die Herstellung von Parkeinrichtungen für die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen (Carsharing).

(5) Die Bauaufsichtsbehörde kann zulassen, dass notwendige Stellplätze oder notwendige Abstellplätze für Fahrräder erst innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fertigstellung der Anlage hergestellt werden. Sie hat die Herstellung auszusetzen, solange und soweit nachweislich ein Bedarf an notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder nicht besteht und die für die Herstellung erforderlichen Flächen für diesen Zweck durch Baulast gesichert sind.

Stand: 09.02.2021 / Zitat aus: Landesbauordnung von Brandenburg

Fahrradparksysteme

Wenn Mobilität Pause macht. Platzsparende Fahrradständer für Industrie, Gewerbe und den öffentlichen Raum. Bereits in 24 Stunden versandfertig.

landeswappen-baden-wuerttemberg

Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Baden-Württemberg, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-bayern

Landesbauordnung Bayern

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Bayern, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-berlin

Landesbauordnung Berlin

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Berlin, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-bremen

Landesbauordnung Bremen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Bremen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-hamburg

Landesbauordnung Hamburg

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Hamburg, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-hessen

Landesbauordnung Hessen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Hessen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-mecklenburg

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-niedersachsen

Landesbauordnung Niedersachsen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Niedersachsen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-nrw

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-rheinland-pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-saarland

Landesbauordnung Saarland

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Saarland, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-sachsen

Landesbauordnung Sachsen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Sachsen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-sachsen-anhalt

Landesbauordnung Sachsen-Anhalt

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Sachsen-Anhalt, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-schleswig-holstein

Landesbauordnung Schleswig-Holstein

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Schleswig-Holstein, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.

landeswappen-thueringen

Landesbauordnung Thüringen

Die wichtigsten Informationen zur Landesbauordnung Thüringen, zum Thema Fahrrad-Stellplätze und -Abstellanlagen.